Herzlich Willkommen > Impressum > AGB

AGB

TISK Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB
Meine Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf Grund meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Allgemeine Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn ich Ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.

2. Vertragsinhalt

2.1. Meine Angebote erfolgen freibleibend. Bestellungen und Aufträge, die als Angebote gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, kann ich innerhalb von vier Wochen annehmen. Sie werden für mich nur verbindlich, wenn und soweit ich sie schriftlich bestätigt habe.

2.2. Für den Inhalt und Umfang des Vertrages ist meine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden werden nur durch meine schriftliche Bestätigung wirksam.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder meinem Angebot nichts anderes ergibt, verstehen sich meine Preise in Euro (€) und gelten frei Lieferort.

3.2. Meine Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Erhöhen oder reduzieren sich nach Vertragsabschluß Abgaben oder Gebühren, die den Warenverkehr belasten (z.B. Zölle, Frachten, Steuern), so bin ich zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt, wenn diese veränderten Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.

3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Kaufpreis/die Vergütung mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Verzug, bin ich berechtigt aus dem rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, sofern nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.

4. Lieferung / Ausführung

4.1. Die vereinbarten Lieferfristen, Liefertermine und Ausführungsfristen gelten grundsätzlich als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist.

4.2. Die Lieferfrist / Ausführungsfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb meines Einflussbereichs liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstands oder die Ausführung der Leistung von erheblichem Einfluß sind.
Die Lieferfrist / Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Meine Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

4.3. Gerate ich mit der Erfüllung in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des voraussehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur dann auf den voraussehbaren Schaden, wenn der Verzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

4.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, bin ich berechtigt, den mir entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.5. Soweit meinerseits Werkleistungen geschuldet sind, sind diese vom Besteller unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Das Ergebnis der Abnahme ist auf einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Wird die gemeinsame Abnahme grundlos verweigert oder vereitelt, gilt die Abnahme der Leistung als erfolgt.

5. Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, hafte ich wie folgt:

5.1. Der Besteller verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn er seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

5.2. Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarte Zahlungsbedingungen einzuhalten.

5.3. Soweit ein von mir zu vertretener Mangel an der Kaufsache vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung trage ich alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur zur Hälfte.

5.4. Soweit ein Mangel an einer von mir erbrachten Werkleistung vorliegt, bin ich zur Nachbesserung berechtigt. Die Art und Weise der Nachbesserung wird von mir festgelegt. Ist ein Mangel auf Anordnungen des Bestellers, auf von ihm gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen zurückzuführen, bin ich von der Gewährleistung für diese Mängel frei.

5.5. Zur Mängelbeseitigung hat mir der Besteller die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so bin ich von der Mängelrüge befreit.

5.6. Bin ich zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die ich zu vertreten habe, oder schlägt die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

5.7. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen mich und meine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstigen Vermögensschäden des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

5.8. Sofern ich fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletze, ist meine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme meiner Haftpflichtversicherung beschränkt. Soweit die Versicherung keine Deckung gewährt, bin ich verpflichtet, insoweit selbst einzutreten.

5.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.
Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

6. Zurückbehaltung, Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber meinen Ansprüchen mit Gegenansprüchen des Kunden aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung gegen meine Forderungen ist nur mit einer unumstrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von mir anerkannten Forderung zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller meiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller mein Eigentum. Verhält sich der Besteller vertragswidrig, insbesondere kommt er in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache ist kein Rücktritt zu sehen, es sei denn, ein solcher ist von mir ausdrücklich erklärt worden.

7.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ich Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den mir entstandenen Ausfall.

7.4. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im Rahmen der vertraglichen Zielbestimmung zu verwenden. Ein Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang ohne meine ausdrückliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
Gehen die gelieferten Gegenstände vor voller Zahlung ins Eigentum oder Miteigentum eines Dritten über, sei es durch Verbindung mit anderen Gegenständen oder durch Weiterveräußerung, so gelten die dem Besteller dadurch entstehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte in Höhe meiner offenen Forderung als an mich Sicherungsweise abgetreten. Der abgetretene Teil der Forderung hat Vorrang vor dem Besteller verbleibenden Teilbetrag. Mache ich von meinen Sicherungsrechten Gebrauch, so hat der Besteller den Dritten nach Name, Vorname und Adresse zu benennen und mir alle zur Geltendmachung der Rechte erforderlichen Mitteilungen zu machen. Bei laufender Rechnung gelten die vorstehenden Rechte als Sicherheit für meine Saldoforderung.
Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt mir.

8. Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine gegenüber §5 weitergehende Haftung aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen. Die Haftung wegen anfänglichen Unvermögens, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt im Übrigen unberührt.

9. Urheberrecht
Alle Zeichnungen, Pläne und Berichte sind mein geistiges Eigentum. Sie dürfen vom Besteller nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung veröffentlicht, vervielfältigt, weitergegeben oder gegen Unterschrift zur Ausführung benutzt werden und sind urheberrechtlich geschützt.

10. Allgemeines

10.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Vertragspartner werden dann anstelle der ungültigen Bestimmungen eine Regelung vereinbaren, die der weggefallenen Bestimmung im Rahmen des rechtlich zulässigen möglichst Nahe kommt.

10.2. Gerichtsstand ist mein Geschäftssitz. Ich bin abweichend davon berechtigt, den Besteller/Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Unternehmen i. S. des § 24 Abs.1 Nr.1 AGBG und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 24 Abs.1 Nr.2 AGBG.

10.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zum Besteller/Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.



 

 
Service für Pressen, Scheren und Schwenkbiegemaschinen